§1 – ALLGEMEINES
- (1) Die 2scan360 bietet Leistungen zur Erstellung von virtuellen Rundgängen und 360° Aufnahmen sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen an.
- (2) Für alle von der 2scan360 durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung/ Beauftragung gültigen Fassung.
- (3) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer. Dazu zählen denen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- (4) Sollten die AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (§ 13 BGB) zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB widersprechen.
- (5) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wurde.
- (6) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die 2scan360 nicht an. Sie erlangen keine Wirksamkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die 2scan360 diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
§2 – PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten z.B. durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zu einem angemessenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- (2) Weiterhin ist der Auftraggeber ist verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. 2scan360 weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.
- (3) (4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.
§3 – NUTZUNGSRECHTE
- (1) Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen ergänzend die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
- (2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Nutzungsrechte vor der Nutzung kostenpflichtig durch den Auftraggeber erworben wurden.
- (3) Die 2scan360 räumt dem Auftraggeber ein einfaches, übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten 360° Inhalten ein. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, darf das Bildmaterial nur entsprechend dieser AGB genutzt werden.
- (4) Sofern nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart, ist die 2scan360 berechtigt, die 360° Inhalte, sowie virtuelle Rundgänge, Miniaturansichten und 2D Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
- (5) Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf wiederum des vorherigen Erwerbs von Nutzungsrechten.
- (6) Gemäß §13 Urheberrechtsgesetz hat der Urheber das Recht auf Namensnennung. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials Materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks: „2scan360 / 360 Grad Projekt“.
§4 – ABNAHME
- (1) Soweit durch die 2scan360 ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Etwaige Mängel sind der 2scan360 vom Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
- (2) Sofern das im Rahmen des Werkvertrages gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweiligen mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- (3) Unterbleibt die Mängelanzeige oder erfolgt sie unvollständig oder nicht fristgerecht, ist eine Haftung der 2scan360 für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Schäden ausgeschlossen.
- (4) Eine Haftung der 2scan360 ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die erbrachten Leistungen – die 360° Inhalte – unmittelbar nach Erhalt veröffentlich werden.
- (5) Die 2scan360 weist darauf hin, dass die 360° Inhalte geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
- (6) Hat der Auftraggeber der 2scan360 keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder sowie des 360Grad-Rundgangs gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
§5– HAFTUNG
- (1) Die 2scan360 haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die 2scan360, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- (2) Ferner haftet die 2scan360 für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die 2scan360 jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die 2scan360 haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- (3) Die 2scan360 übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder für Schäden oder Ansprüche, welche aus einer abredewidrigen Nutzung des Bildmaterials entstehen. Der Auftraggeber haftet in diesen Fällen allein und stellt die 2scan360 von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Freistellung von ggf. entstehenden anwaltlichen Gebühren und Kosten eines Rechtsstreits.
- (4) Soweit die Haftung der 2scan360ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§6 – HONORAR/ KOSTEN
- (1) Kostenvoranschläge der 2scan360 sind unverbindlich. Die 2scan360behält sich an von ihr erstellten Kostenvoranschlägen, Rohdaten, Bild-Entwürfen, Bearbeitungen, Lichtbildwerken, etc. sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- (2) Die Höhe der Kosten kann um bis zu 15 % von dem in dem Kostenvoranschlag angegebenen Betrag abweichen, ohne dass die 2scan360 verpflichtet ist, den Auftraggeber hier von vorab, das heißt vor Durchführung der Leistung, in Kenntnis zu setzen.
- (3) Es gilt das vereinbarte Honorar. Grundlage für das Honorar ist das abgestimmte und vom Auftraggeber akzeptierte Angebot. Wurde kein Honorar vereinbart, gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der zum Zeitpunkt der Übermittlung des Bildmaterials jeweils gültigen Fassung.
- (4) Die Hosting-Pauschale wird jährlich im Voraus mit gesonderter Rechnung berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto der 2scan360 zu überweisen.
- (5) Wird ein Auftrag aus Gründen, welche die 2scan360 nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt ist der Auftraggeber verpflichtet, der 2scan360 ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne, dass dies die 2scan360 zu vertreten hat, so steht ihr das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die 2scan360 mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat.
- (6) Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Honorare, Kosten und Bearbeitungsgebühren sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und ggf. anfallender Künstlersozialabgabe.
- (7) Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist die 2scan360 berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§7 – NUTZUNG DIENSTE DRITTER
- (1) Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGB dieser Dritten.
- (2) Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGB der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/
Die AGB der Matterport Inc. in ihrer jeweils gültigen Fassung sind bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten.
- (3) Der Auftraggeber stellt die 2scan360 im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.
§8 – DATENSCHUTZ
- (1) Die der 2scan360 im Rahmen einer Geschäftsbeziehung übermittelten erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist.
- (2) Zum Datenschutz gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung.
§9 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- (1) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- (7) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- (8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht sowie der Regelungen des internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Entstehung, Wirksamkeit oder Beendigung Langen (Hessen) / Deutschland.
Stand der AGB: 13.05.2021